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Regina fragt : Muß ich bei Sanierungsarbeiten eine Verschlechterung des gemeinschaftlichen Eigentums akzeptieren ?

Frage

regina schrieb:

liebe experten,
ich bin eigentümerin einer Terrassenwohnung im 7. stockwerk. da in einer wohnung darunter wassereintritt festgestellt wurde, mußte eine sanierung vorgenommen werden. soweit o.k..
jedoch hat die hausverwaltung ohne mich zu informieren oder meine zustimmung einzuholen auch die seit 25 jahren bewährten, qualitativ hochwertigen, weder zerkratzten noch zerbrochenen völlig intakten platten gegen neue platten minderwertigster qualität austauschen lassen, die jeden schmutzigen schuhabdruck festhalten und beim verschieben von pflanztrögen sofort sichtbar zerkratzt sind. beim entfernen von mörtelflecken durch die sanierungsfirma sind, wahrscheinlich durch das abreiben, vertiefungen entstanden. also reinigen kann an sie auch nicht, ohne sie zu beschädigen.

weil ich einen austausch dieser platten gegen die alten platten oder gleichwertige platten auf kosten der hausverwaltung fordere, behauptet diese, ich zitiere:


"Die Erneuerung der alten Platten war unumgänglich, da die bestehenden Platten im Rahmen der Sanierung teilweise gebrochen sind und zudem die Kiesleiste geringfügig nach außen versetzt wurde, weshalb auch nicht ausreichend Platten vorhanden gewesen wäre. Da die alten Platten nicht mehr erhältlich sind, mussten neue Platten verwendet werden. Konkret wurden Ebenseer Betonplatten in Standardqualität verwendet, welche selbstverständlich für die Verwendung im Außenbereich geeignet sind. Der Ordnung halber möchte ich darauf hinweisen, dass die Terrassenkonstruktion nicht in Ihrem Eigentum, sondern im Eigentum der Eigentumsgemeinschaft liegt."

jetzt meine fragen:

1) ist es unvermeidbar, daß qualitativ hochwertige platten, die 25 jahre nutzung ohne schaden überstanden haben, im zuge einer terrassensanierung brechen?
2) die kiesleiste ist jetzt vielleicht 2 cm breiter - hätte man das nicht mit kies auffüllen können? (digitale fotos von der kiesleiste habe ich)
3) der dachdecker behauptet, die kiesleiste mußte nach außen versetzt werden, sonst hätte man nicht arbeiten können - stimmt das? (wahrscheinlich braucht ihr dafür ein foto)
3) gehören terrassenplatten zur terrassenkonstruktion?

vielen dank im voraus, und wenn ihr mir eure e-mail-adresse verrät, schicke ich euch fotos von der kiesleiste.
lg regina


Antwort

Hallo Regina,
die gestellten Fragen gehören in den Rechtsbereich, den ein Anwalt besser beantworten kann, als ein Sachverständiger, der sich mit Technik beschäftigt. Die grundsätzliche Frage, ob der neue Belag die gleichen Eigenschaften haben muss, wie der alte Belag, ist rein rechtlicher Natur. Rechtsfragen gehören nicht zu meinen Arbeitsgebiet.
Mit freundlichen Grüßen Hans-Gert


Rückantwort

hallo hans-gert,
ich weiß jetzt nicht mehr welche bezeichnung unter deinem namen stand, aber ich dachte du hättest etwas mit dachdeckerei zu tun, und abgesehen von der rechtlichen facette der angelegenheit sind meine fragen schon technischer natur.
danke trotzdem für deine rückmeldung und noch einen schönen sonntag. regina


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