zur Fragenliste

Tom fragt, wie Konterlatten über einer Aufdachdämmung richtig befestigt werden?

Frage:

Lieber wer-weiss-was Experte,

ich hab mein Dach neu machen lassen. Dabei ist eine Zwischensparrendämmung gemacht worden und zusätzlich eine Aufsparrendämmung mit PUREN-Dämmplatten.
Im Angebot stand, dass die Konterlattung auf den PUREN-Dämmplatten mit bauaufsichtlich zugelassenen Schrauben befestigt wird. Dadurch soll wohl sicher gestellt werden, dass die Dämmplatten auch wirklich fest auf den Sparren gehalten werden.
Tatsächlich wurde die Konterlattung aber auf die Dämmplatten genagelt.
Der Dachdecker meint, es wäre egal und Nägel wären genauso stabil und schrauben würde man nur, wenn das Dach schon ausgebaut wäre, um durch das Nageln keine Erschütterungen zu machen, die den Putz von den Wänden werfen.
Was schreibt hierzu denn das Regelwerk der Dachdecker vor? Oder die Bau-Normen? Kann ich meinem Dachdecker trauen?

Vielen Dank
Tom

Antwort

Hans-Gert Goltz schrieb:

Hallo Tom,

Nachfolgend den Urtext aus dem Merkblatt Hinweise Holz und Holzwerkstoffe. Zu beachten ist der Punkt *(5)*.

Ich würde mir die Zulassung des Systems aushändigen lassen. Normalerweise muss in der Zulassung etwas über die Befestigung der Werkstoffe stehen.

Gleichzeitig würde ich mir eidesstattlich versichern lassen, dass die Ausführung den allgemeinen Regeln der Technik entspricht. Im Zweifelsfall beauftragen Sie einen sachverständigen Statiker um das ausgeführte System zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Gert Goltz

Hinweise Holz und Holzwerkstoffe
Deutsches Dachdeckerhandwerk - Regelwerk Hinweise Holz und Holzwerkstoffe
Aufgestellt vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach- , Wand- und Abdichtungstechnik e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher Zimmermeister
Herausgegeben vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach- , Wand- und Abdichtungstechnik e.V.
Ausgabe September 2005

3 Ausführung
3.5 Konterlatten
3.5.1 Allgemeines
(1) Konterlatten ohne rechnerischen Nachweis sollen S 10 nach der DIN 4074- 1 entsprechen und über eine Mindestnenndicke von 24 mm verfügen. Es wird empfohlen, dass Konterlatten laut DIN 1052 über einen Mindestnennquerschnitt von 1400 mm² verfügen (z.B. 24/60, 30/50, 40/60).

(2) Konterlatten mit rechnerischem Nachweis müssen mindestens S 10 nach der DIN 4074- 1 entsprechen. Die Querschnitte und ggf. abweichende Güte (S 13) ergeben sich aus dem statischen Nachweis.

(3) In Abhängigkeit der Sparrenlänge und des Deckwerkstoffes wird empfohlen die Dicke der Konterlatte nach Tabelle 3.1 zu erhöhen, um die ausreichende Hinterlüftung des Deckmaterials zu gewährleisten.

3.5.2 Ausführung
(1) Konterlatten ohne rechnerischen Nachweis können mit Unterbrechungen verlegt werden.

(2) Ohne rechnerischen Nachweis sind Konterlatten direkt auf Holz oder Holzwerkstoffen mit einer Rohdichte 350 kg/m³ mit mindestens drei Nägeln pro Meter zu befestigen. Nagellänge und - durchmesser können der Tabelle 3.2 entnommen werden.

Die Angaben sind ausreichend für:  -  Sparrenabstände bis 1,00 m   -  und Schneelasten bis 1,00 kN/m²  -  und ständige Lasten (Eigengewichtslasten der Deckung) bis 0,75 kN/m² oder für   -  Sparrenabstände bis 0,80 m  -  und Schneelasten bis 1,60 kN/m²  -  und ständige Lasten (Eigengewichtslasten der Deckung) bis 0,75 kN/m².

(3) Bei Schalungen aus Holz oder Holzwerkstoffen dürfen diese für die erforderliche Einschlagtiefe nur angesetzt werden, wenn jedes Brett bzw. jede Platte ausreichend befestigt ist und die Nenndicke mindestens 24 mm bei Holz und 22 mm bei Holzwerkstoffen beträgt (siehe hierzu Tabelle 3.2 Fall 3, Konterlatte auf 24 mm Schalung).


(4) Bei Verwendung von Holzwerkstoffplatten mit einer geringeren Rohdichte als Holz (Unterdeckplatte oder Wärmedämmplatte) ist die Befestigung der Konterlatte in Abhängigkeit von der Rohdichte zu erhöhen. Für die Weiterleitung der anfallenden Lasten sind Art und Anzahl der erforderlichen Befestigungsmittel für die Holzwerkstoffplatte sowie die Befestigung der Konterlatte durch die Holzwerkstoffe gemäß Typenstatik vom Hersteller anzugeben.



(5) Die Befestigung von Konterlatten mit rechnerischem Nachweis bei Wärmedämmsystemen auf den Sparren erfolgt nach den Herstellerangaben und der Typenstatik mit den dazu erforderlichen Befestigungsmitteln.



Rückantwort von Tom

Vielen herzlichen Dank, das hilft mir schon sehr weiter !!!

Viele Grüße
Tom