Andreas fragt: Kann ich meinen Ladenmiete mindern weil ein Gerüst an dem Gebäude steht und den Zugang zu meinem Laden erschwert?

Frage von Andreas

Guten Morgen,
ich habe eine kurze Frage zu einem Gerüst das 3-4 Wochen vor meinem Laden stehen soll. Am gleichen Tag wie ich die Mitteilung über die Aufstellung eines Gerüstetes bekam, stand es auch schon da. Das Gerüst ist nicht das Problem, sondern es ist in der Paterre mit Sperrholzplatten so zugemacht das man 2/3 das Einganges und 3/4 des Fensters nicht mehr sehen kann.
Das erste Wochenende hat mir ca 80% des Umsatzes gekostet. Gibt es die Möglichkeit der Mietminderung,
oder habe ich andere Möglichkeiten?
LG Andreas

Antwort

Lieber Andreas,
ich bin Sachverständiger für den Bereich der Technik des Gerüstbaus. Die Frage berührt den rechtlichen Bereich und dafür sind die Anwälte des Mietrechts zuständig.
Die Sperrholzplatten wurden doch sicher montiert, damit ein Schutzziel erreicht wird. In einem solchen Fall wäre es meine Aufgabe zu untersuchen, ob dieses Schutzziel, unter Berücksichtigung der Mieterinteressen, auch auf einem anderen Wege zu erreichen wäre.
Den Zeitraum zwischen der Benachrichtigung und der Gerüsterrichtung ist zum Reagieren verdammt kurz. Die Fristenfrage kann eigentlich auch nur ein Fachanwalt beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Gert Goltz