Andreas fragt: Kann ich meinen Ladenmiete mindern weil ein Gerüst an dem Gebäude steht und den Zugang zu meinem Laden erschwert?
Guten Morgen,
ich habe eine kurze Frage zu einem Gerüst das 3-4 Wochen vor
meinem Laden stehen soll. Am gleichen Tag wie ich die Mitteilung
über die Aufstellung eines Gerüstetes bekam, stand es
auch schon da. Das Gerüst ist nicht das Problem, sondern es
ist in der Paterre mit Sperrholzplatten so zugemacht das man 2/3
das Einganges und 3/4 des Fensters nicht mehr sehen kann.
Das erste Wochenende hat mir ca 80% des Umsatzes gekostet. Gibt es
die Möglichkeit der Mietminderung,
oder habe ich andere Möglichkeiten?
LG Andreas
Lieber Andreas,
ich bin Sachverständiger für den Bereich der Technik des
Gerüstbaus. Die Frage berührt den rechtlichen Bereich
und dafür sind die Anwälte des Mietrechts
zuständig.
Die Sperrholzplatten wurden doch sicher montiert, damit ein
Schutzziel erreicht wird. In einem solchen Fall wäre es meine
Aufgabe zu untersuchen, ob dieses Schutzziel, unter
Berücksichtigung der Mieterinteressen, auch auf einem anderen
Wege zu erreichen wäre.
Den Zeitraum zwischen der Benachrichtigung und der
Gerüsterrichtung ist zum Reagieren verdammt kurz. Die
Fristenfrage kann eigentlich auch nur ein Fachanwalt beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Gert Goltz