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fmjka fühlt sich vom Gutachterausschuss beschissen?

fmjka schrieb:

Frage

Lieber wer-weiss-was Experte,
Betreff: Gutachterausschuss im rechtsfreien Raum?
Hallo,
wie unter betreff zu sehen, geht es hier um ein etwas brisantes Thema. Da ich trotz vieler Recherchen im Internet nicht weitergekommen bin, versuche ich auf diesem Wege Experten zu finden die mir zu dem nachfolgenden Thema Antworten geben können.
Im Zuge eines Zugewinnausgleiches wurde für ein Haus vom Gutachterausschuss (GAA) ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten war sehr dubios und fiel ungewöhnlich hoch aus. Die einzelnen Bewertungspunkte in dem Gutachten waren alle an oder über den höchsten anzusetzenden Kriterien, obwohl mein Haus diese Kriterien nicht erfüllt.
Sowohl vor dem Amtsgericht wie auch vor dem OLG wurden meine Einwände nicht gehört, da der Vorsitzende des GAA sein Gutachten massiv, sogar durch Falschaussagen und Unwahrheiten verteidigte und ihm von den Gerichten mehr glauben geschenkt wurde.
Außerdem hörte ich nach dem abschließenden Urteil beim OLG von einem Zeugen, dass der Vorsitzende des GAA vor der Verhandlung eindeutige Gespräche mit der Gegenseite geführt hätte.
Um diesen ganzen seltsamen Zuständen auf den Grund zu gehen, habe ich die Bezirksregierung und den oberen Gutachterausschuss um Hilfe gebeten. Von beiden Seiten bekam ich eine ablehnende Stellungnahme.
Begründung: Hierfür seien sie nicht zuständig.(Eine Krähe hackt usw.??)


Fragen:


Kann ein GAA machen was er will?
Gibt es keine übergeordnete Stelle?
Wie kann man sich gegen diese Korruption wehren?
Soll ich die Landesregierung anschreiben?
Soll ich die Staatsanwaltschaft einschalten?
Ein Bekannter sagte mir ich solle eine Petition einreichen. Was ist das? und geht das in so einem Fall überhaupt?
Was kann ich noch machen um mein Recht zu bekommen?
Eine Schadensersatzklage gegen das Land kann ich mir aus finanziellen Gründen nicht leisten.
Für alle Antworten möchte ich mich im voraus herzlich bedanken.
Grüße und ein schönes Wochenende.


Antwort

Hallo fmjka,
ich bin Sachverständigergutachter der Handwerkskammer für Dächer und Gerüste. Meine Gutachtertätigkeit wird von der Handwerkskammer beobachtet.
Die Frage der Überprüfung eines gerichtlichen Gutachtens kann nur ein Anwalt beantworten.
Nach meinem Gefühl ist das Gutachten im Auftrage des Gerichtes erstellt worden. Dieses Gutachten scheint auch Bestandteil des Urteils zu sein. Wenn man das Gutachten anfechten will, muss man das Gerichtsurteil anfechten in dem das Urteil verwendet wurde.

Wie schon gesagt, ein Anwalt kann das beurteilen.
Man sollte aber bedenken, dass Gutachter objektiv berichten und bewerten, auch wenn es dem Einen oder dem Anderen nicht passt.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Gert Goltz

Sehr geehrter Herr Goltz,


Rückmeldung

vielen Dank für Ihre Rückmeldung, auch wenn Sie mir nicht wirklich weiterhilft.
Es ist richtig, dass das Gutachten beim GAA vom Gericht in Auftrag gegeben wurde und nach diesem Gutachten wurde auch das Urteil gefällt.
Ein Gegengutachten, welches aus Zeitgründen leider erst am Tage der Verhandlung beim OLG eingereicht wurde, fand keine Berücksichtigung bei den Richtern mehr.
u.a. auch deshalb, weil die Richter unmissverständlich klarstellten, dass ein vom Gericht beauftragtes Gutachten "das Gutachten" wäre.
Im Gegensatz zu sicher vielen objektiven Gutachten kann man bei diesem Gutachten leider nicht davon sprechen.
Einige Beispiele dazu habe ich im Forum, wer-weiss-was, Behörden & Recht, Recht, allgemeine Rechtsfragen, Gutachterausschuss im rechtsfreien Raum, als Antworten von fmjka vom 6.7.2009 01:20 auf die Antwort von cmd.dea, 4.7.2009 10:55 geschrieben.
Dort ist vieles erklärt.
Wie geschrieben, kann ich mir einen Anwalt bzw. eine Schadensersatzklage aus finanziellen Gründen nicht erlauben.
PKH wurde abgelehnt, da ich dazu erst mein Auto verkaufen müsste. Das Auto wird aber zum erreichen der Arbeitsstelle benötigt.
Auch hier wird systematisch abgeblockt.

Freundliche Grüße
Franz-Josef